
Die richtige Trennung von Küchenabfällen und Restmüll stellt für viele Menschen ein Problem dar. Während es an einigen Orten schon eine braune Tonne, die sogenannte Biotonne, gibt, können Menschen mit einem eigenen Grundstück samt Garten auch ihre Küchenabfälle kompostieren.
Sind weder Garten noch braune Bio-Tonne vorhanden, so bleibt nur die Möglichkeit, Küchenabfälle in die schwarze Tonne, also die Restmülltonne, zu entsorgen.
Wichtig
Eine Entsorgung von Küchenabfällen über die Toilette ist nicht mehr zeitgemäß.
Selbst wenn das Abflussrohr nicht verstopft, so ist es doch für die örtlichen Stadtwerke ein großes Problem. Viele Abfälle bleiben in den Kanalrohren liegen, weil sie zu schwer zum Wegspülen sind. Auch die Betreiber von Kläranlagen haben durch die Küchenabfälle einen erhöhten Aufwand und letztlich zahlen wir alle, also die Bürger, die Kosten dafür über die Abwasserentsorgung.
Küchenabfälle – das versteht man darunter
Küchenabfälle, die in die braune Tonne (Biotonne) kommen, sind im Grunde all die Dinge, die problemlos auch auf den Kompost dürfen.
Neben Obst- und Gemüseresten, wie zum Beispiel Orangenschalen, Apfelschalen samt Kerngehäuse, Kartoffelschalen, Möhrenresten oder dem Strunk vom Kohlrabi, sind auch alte oder abgelaufene Lebensmittel, sowie Essensreste in haushaltsüblichen Mengen erlaubt. Hinweis: noch eingepackte Lebensmittel sollten aus ihren Verpackungen geholt und nur in Zeitungspapier eingewickelt werden.
Brot und Brötchen dürfen problemlos in die Biotonne.
Haben Sie Reste von Joghurt, Pudding, Quark oder anderen Milchprodukten, so dürfen diese ebenfalls in die Tonne. Flüssige Milch oder auch Kefir und Buttermilch jedoch nicht.
Käse ist problemlos über die Biotonne zu entsorgen, solange es keine Plastikrinde am Käse gibt. Sollte solche eine Rinde vorgefunden werden, ist diese vorher zu entfernen.
Kaffeesatz im normalen Papierfilter darf ebenso in die Tonne, wie lose Teereste und Teebeutel. Wer ganz genau arbeiten will, entfernt hier die an manchen Beuteln vorhandene Metallklammer.
Auch Knochen und Fischgräten dürfen, in kleinen Mengen, in die Biotonne.
Eierschalen sind erlaubt, ganze Eier (z.B. abgelaufen) gehören über den Restmüll entsorgt.
Alle Grünabfälle, wie Rasenschnitt, Blumenerde, Stroh, Grünschnitt von Hecken und Bäumen sind ebenfalls für die Biotonne geeignet. Wichtig: bei Steckblumen Metalldrähte entfernen. Blumentöpfe gehören nicht in die Biotonne.
Auch wenn generell Papier in kleineren Mengen in der Biotonne erlaubt ist (z.B. Küchenpapier und Taschentücher), sollten sie unbedingt darauf achten, kein beschichtetes Papier dort zu entsorgen. Häufig ist zum Beispiel Weihnachtspapier nicht nur kein Bio-Abfall, sondern sogar Sondermüll, der nicht in die Papiertonne gehört.
Kleintierstreu darf, bei geringer Verschmutzung, durchaus in die Biotonne. Katzenstreu allerdings nicht, obwohl es bereits angeblich kompostierbares Katzenstreu gibt. Dieses zersetzt sich allerdings dermaßen langsam, dass man auf eine Entsorgung über die Biotonne verzichten sollte. Und auch Hundekot, etc. gehört nicht dort hinein (obwohl vollständig Bio).
Wussten Sie…..?
Wenn Sie Ihre Biotonne falsch befüllen, kann es sein, dass der örtliche Versorger diese stehen lässt und Sie selbst schauen müssen, wie Sie die falsch eingefüllten Dinge wieder herausbekommen. Zusätzlich zu dieser ekligen Arbeit legen einige Gemeinden den betreffenden Haushalten dann sogar ein Bußgeld auf.
Unser Tipp: ein Servierwagen mit Mülleimer hilft, direkt am Tisch den Biomüll zu sortieren.